Parkordnung
Wunderland Kalkar 

Unser Ziel ist es, Dir einen wunderbaren und unvergesslichen Tag im Wunderland zu bereiten und den Aufenthalt für Dich und alle anderen so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb bitten wir Dich, die folgende Parkordnung zu beachten. Mit dem Betreten des Geländes von Wunderland Kalkar erklärst Du Dich mit dieser Parkordnung einverstanden.

Zutritt

• Eine gültige Eintrittskarte berechtigt Dich während der Öffnungszeiten zum Zutritt zum Wunderland. Bitte behalte Deine Eintrittskarte während Deines Aufenthaltes bei Dir, sodass Du sie auf Verlangen vorzeigen kannst. Minderjährige unter 14 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.

• Das Wunderland behält sich das Recht vor, Öffnungszeiten und/oder Bedingungen während der Saison anzupassen. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

• Mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden sind Tiere im Wunderland nicht erlaubt. Assistenzhunde müssen eindeutig als solche identifizierbar sein und Du musst über einen gültigen Nachweis verfügen. Bitte lasse keine Tiere in Deinem Fahrzeug zurück.

• Wenn Du anstößig gekleidet oder so verkleidet bist, dass Du mit einem Mitarbeiter des Wunderlands in Verbindung gebracht oder verwechselt werden könntest, behalten wir uns das Recht vor, Dir den Zugang zum Park zu verweigern. Auch bei hohen Temperaturen müssen mindestens Hemden, kurze Hosen und Schuhe getragen werden.

• Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.

Sicherheit

Im Wunderland gilt das deutsche Recht und die in Deutschland üblichen Normen und Werte. Jeder Gast wird gebeten, sich angemessen und gemäß den allgemeinen Anstandsregeln zu verhalten. Während Deines Besuchs berücksichtige bitte Deine eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer und respektiere das Eigentum des Parks und anderer Besucher. Vermeide gefährliche Situationen und behandle alle Mitbesucher stets mit Respekt.

• Zum Schutz Deiner und unserer Sicherheit und Eigentums gibt es auf dem Gelände von Wunderland Kalkar Videoüberwachung.

• Bitte befolge stets die Anweisungen unserer Mitarbeiter sowie die Sicherheitshinweise auf den Schildern.

• Das Wunderland behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen oder wenn die Umstände dies erfordern, präventive Durchsuchungen durchzuführen, Taschen zu kontrollieren und nach einem gültigen Ausweisdokument zu fragen. Eine Weigerung kann zur Entfernung aus dem Park führen.

• Bei vorzeitiger Schließung des Parks aufgrund einer unsicheren Situation besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung oder Schadensersatz.

• Das Betreten von Bereichen außerhalb der markierten Gehwege, Pfade und Picknickplätze ist aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Grünanlagen untersagt.

• Das Schwimmen oder Baden in Teichen, Seen und Gräben des Parks ist nicht gestattet.

• Das Betreten des Parks mit Fahrrädern, Rollschuhen, einem Roller oder anderen Fahrzeugen, mit Ausnahme eines Rollstuhls oder Kinderwagens/Buggys, ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen gilt dies ebenfalls für Bollerwagen sowie sperrige und große Gegenstände, wie Rollkoffer.

• Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Messer, Schlagringen, Feuerwerkskörper etc.) ist nicht gestattet. Ebenso verboten sind das Tragen, Verwenden und Mitführen von rassistischen, fremdenfeindlichen, verfassungsfeindlichen, diskriminierenden oder Gewalt verherrlichenden Gegenständen sowie jegliches entsprechendes Verhalten.

Attraktionen

• Alle Attraktionen haben Sicherheitsvorschriften, die von einer unabhängigen Stelle festgelegt wurden. Diese sind an jeder Attraktion angegeben und müssen ebenso wie die Anweisungen der Mitarbeiter zu jeder Zeit befolgt werden. Wer die Anweisungen und Benutzervorschriften absichtlich missachtet, kann von einem Mitarbeiter daran gehindert werden, die Attraktion zu betreten.

• Bestimmte Attraktionen unterliegen Kleidungs-, Größen-, Verhaltens- und/oder Gesundheitsanforderungen, die von den Behörden und vom TÜV zum Schutz unserer Gäste vorgegeben wurden. Diese Regeln gelten insbesondere auch für Gäste mit Behinderungen. Wenn Gäste eine Attraktion aufgrund dieser Kriterien nicht besuchen können, erfolgt keine Rückerstattung seitens Wunderland Kalkar.

• Können Attraktionen wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt, wie starker Wind, Gewitter ö.Ä., nicht genutzt oder betrieben werden, besteht kein Anspruch auf eine anteilige oder vollständige Rückerstattung des Eintrittspreises.

Rauchen

• Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Rauchzonen gestattet. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten, Vaporisatoren und Shishas. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

• Das Rauchen ist in allen Gebäuden und in den Fahrattraktionen, sowie den jeweiligen Anstellbereichen untersagt.

• Offenes Feuer, das Entzünden von Feuerwerkskörpern und ähnlichen Gegenständen sowie das Grillen sind auf dem gesamten Gelände verboten.

Kommerzielle Aktivitäten

Das Durchführen von (kommerziellen) Aktivitäten, einschließlich Aufnahmen, Flyern oder anderweitiger Werbung sowie Meinungsbefragungen und Zählungen im Park, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Wunderland Kalkar nicht gestattet.

Parken

• Auf unseren Parkplätzen gelten die Vorschriften der StVO.

• Die Parkgebühr deckt den zur Verfügung gestellten Parkraum (Parkplatz), nicht aber die Bewachung des Fahrzeuges. Lasse bitte keine Gegenstände sichtbar im Auto zurück und vergewissere Dich, dass alle Türen und Fenster geschlossen sind.

• Nur berechtigte Personen mit einem entsprechenden Ausweis dürfen die Behindertenparkplätze nutzen. Der Behindertenausweis muss am Fahrzeug deutlich sichtbar sein. Unberechtigt auf Behindertenparkplätzen abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Fotografieren und Filmen

Das Wunderland ermutigt das Teilen von Foto-, Video- und Tonaufnahmen des Parks in den sozialen Medien.

• Räume, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind, dürfen nicht fotografiert oder gefilmt werden und es dürfen auch keine Tonaufnahmen gemacht werden. Die Veröffentlichung solchen Materials ist ebenfalls nicht gestattet.

• Es ist nicht gestattet, in den Attraktionen selbst zu fotografieren, zu filmen oder Tonaufnahmen zu machen. Aus Sicherheitsgründen ist es während der Benutzung der Fahrgeschäfte streng untersagt, Foto- oder Videoaufnahmen mit Kameras, einschließlich Handys, Smartphones, GoPros und ähnlichen Geräten zu machen, unabhängig von deren Verwendungszweck.

• Die Verwendung sogenannter „Selfiesticks“ oder ähnlicher Vorrichtungen ist nicht gestattet.

• Es ist möglich, dass Gäste fotografiert oder gefilmt werden. Das Wunderland behält sich das Recht vor, dieses Material für die Veröffentlichung und Werbung zu verwenden. Möchtest Du während Deines Besuchs nicht fotografiert oder gefilmt werden? Dann vermeide bitte die Bereiche, in denen Aufnahmen gemacht werden, oder bitte einen Mitarbeiter oder das Produktionsteam, Dich nicht zu fotografieren oder zu filmen.

• Die Verwendung von Drohnen auf dem Gelände von Wunderland Kalkar ist verboten.

• Die Nutzung elektronischer Verstärker, Abspielgeräte und/oder Lautsprecher ist nicht gestattet.

Haftung

Du betrittst den Park auf eigene Verantwortung. Das Wunderland übernimmt keine Haftung für eventuell erlittenen Schaden, es sei denn, es handelt sich um absichtliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit. In einem solchen Fall muss dies beim Parkleiter im Wunderland gemeldet werden, bevor das Gelände verlassen wird. Spätere Beschwerden werden nicht berücksichtigt.

Das Wunderland übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl persönlichen Eigentums, insbesondere für Gegenstände, die während der Nutzung der Fahrgeschäfte verloren gehen oder beschädigt werden. Es ist nicht möglich, die Fahrgeschäfte für die Wiederbeschaffung anzuhalten oder auszuschalten.

Beim Benutzen der Fahrgeschäfte besteht die Möglichkeit, dass Du nass wirst und/oder mitgeführte Gegenstände beschädigt werden. Deshalb bitten wir darum, keine Gegenstände, wie Mobiltelefone, Foto-/Filmgeräte, Tablets etc., mitzunehmen, die Schäden durch Wasser oder anderweitige Einwirkungen erleiden könnten. Für Schäden aufgrund von Wassereinwirkung besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Nichtbefolgung dieser Parkordnung kann zur Verweigerung des Parkzugangs oder zum Verweis aus dem Park oder – unter bestimmten Umständen – zur Anzeige bei der Polizei führen. Dabei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Unternehmensleitung entscheidet in Fällen, die nicht ausdrücklich in dieser Verordnung aufgeführt sind.

Häufig gestellte Fragen & Kontakt

Hast Du noch Fragen zu Deinem Besuch in unserem Freizeitpark? Schau doch mal in unseren Häufig gestellten Fragen nach, oder kontaktiere uns per E-Mail unter info@wunderlandkalkar.eu.

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